Recht
Ökodesign Richtlinie

LOT 1 und 2 diese Richtlinien sind nun seit 2018 in Überarbeitung und sollten 2026 neue Versionen publiziert werden.
ÖKODESIGN RL: Die EU hat beschlossen auch für Heizungsanlagen einheitliche Mineststandards festzulegen und eine Kennzeichnung einzuführen. Am 26.Sptember 2015 tritt die Richtlinie auch für Heizkesseln (LOT 1 ) und Warmwasserbereitern (LOT 2 ) in Kraft und muss von der Industrie eingehalten werden. Das bedeutet, dass nur mehr Heizkessel und Warmwasserbereiter die die Mindesterfordernisse erfüllen in der EU Inverkehr gebracht werden dürfen und diese auch mit nur noch mit einem Produkt- bzw. Paktelabel angeboten und verkauft werden dürfen. Ziel ist es gerade im Bereich der Heizungs- und Warmwasserbereiter deutlich effizienter Geräte im Markt zu plazieren um die 20:20:20 Ziele der EU erreichen zu können. Für die Branche eine gewaltige Herausforderung! Finden Sie hier die Rechtsvoschriften der EU:
Studien:
Energie in Österreich
Ökodesign RL
LOT 15 und 20 in Überarbteitung
Im Oktober 2014 wurden nun auch die Mindestanforderungen für feste Brennstoffe von den Mitgliedsstaaten beschlossen. Da diese sehr ambitioniert sind treten diese erst 2020 in Kraft, um der europäischen Industrie die Chance zu geben, die Heizkessel und Öfen auch entsprechend anzupassen. Finden Sie hier die beschlossenen Entwürfe:
LOT 15 - Mindestanforderungen für Heizkessel
LOT 20 - Mindestanforderungen für Öfen
Studien:
Primärenergiefaktor Holz vs. Strom
Branchenrichtlinie für Servicetechniker
für die Beurteilung der Aufstellkriterien für Wärmepumpen mit R 290
Diese Richtlinie beschreibt den standardisierten Ablauf für Fachbetriebe bei Einsätzen an Wärmepumen, die mit dem Kältemittel R 290 ( Propan) betrieben werden.Sie gilt für alle Situationen, in denen die Aufstellungsbedingungen gem. Installationsanleitung nicht eingehalten wurden. Ziel ist es, die Sicherheit von Personen und Sachwerten zu gewährleisten.
Gebäude Richtlinie EU 2024/1275
Ziel ist, den europäischen Gebäudebestand so zu sanieren.
Dadurch soll der Energieeinsatz fürs Heizen deutlich reduziert wird und mit erneuerbarer Energie gedeckt werden. Die Herausforderung besteht darin, dass nicht alle Energieträger im Winter zuverlässig verfügbar sind und oftmals ernerubare Energie mit ernuerbarer Technologie gleichgesetz wird. ZUsätzlich geht es immer um eine Betrachtung vor Ort - wenn also mittels nicht erneuerbarer Energie Nachbargrundstück Wärem oder Strom zu Verfügiung gestellt wird, so gilt dies dennoch als zulässig.
Beginnen muss jeder Mitgliedsstaat mit dem schlechtesten Gebäudebestand und mit Gebäuden die von der öffentlichen Hand genutzt werden - also z.B. Schulen.
Richtlinie über die Gesamteffizienz von Gebäude n
Studien
So heizen die Landeshauptstädte
Decarbonisation pathways for the EU building sector

























